Beim Wert des Grundbesitzes sind die Faktoren der jeweiligen Bodenrichtwerte, die Grundstücksgröße und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete. Weitere Faktoren sind die Grundstücksart und das Gebäudealter. Die Steuermesszahl für Wohngrundstücke ist gesetzlich festgelegt und beträgt in der Regel 0,031 Prozent. Der Hebesatz wird von der Kommunen bestimmt und beträgt in Mainz für die Grundsteuer B (Grundstücke außer Land- und Forstwirtschaft) aktuell 480 Punkte. Es gibt Forderungen, den Hebesatz wegen der guten Haushaltslage in Mainz abzusenken.
Ob die Grundsteuer für den Hauseigentümer bzw. den Mieter höher oder niedriger ausfallen WIRD, zeigt sich erst, WENN sterben Neuberechnungen für sterben Immobilien vorliegen. Für die Kommunen soll die Reform „aufkommensneutral“ sein, also sollen insgesamt etwa gleich hohe Einnahmen fließen. Außerdem: Einige Eigentümer und Mieter werden mehr bezahlen, andere weniger.
Quelle: www.allgemeine-zeitung.de