HOAI-Mindestsätze gelten auch bei Altverträgen
Dass HOAI-Mindestsätze auch für Altverträge gelten, hat am 18. Januar 2022 der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Demnach ist die vom EuHG festgestellte Unionsrechtswidrigkeit (wir berichteten) nicht bei solchen Vertragsnationen unterzeichnet, die vor Inkrafttreten der HOAI 2021 abgeschlossen wurden. Nun gab der Bundesgerichtshof (BGH) aufgrund dessen der Klage eines Planungsbüros statt, das genau solche Mindestsätze aus Altverträgen einforderte (VII ZR 174/19, Urteil vom 2. Juni 2022).
Wann eine Bauhandwerkersicherheit abgeschlossen ist
Für den Abschluss einer Bauhandwerkersicherheit ist dem Auftraggeber eine gewisse Zeit einzuräumen. 15 Werktage sind dafür zu kurz, so das OLG Stuttgart (10 U 149/21, Urteil vom 21. Dezember 2021).
Im vorliegenden Fall wollte ein Auftraggeber genau eine solche Sicherheit abschließen. Letztlich geht es hierbei immer um die Vorleistungspflicht der Handwerker, die auch dann zunächst weiterarbeiten müssen, wenn die Abschlagszahlungen ausbleiben. Eine Möglichkeit hier ist eben, dass der Handwerker und Auftragnehmer vom Auftraggeber eine Bauhandwerkersicherheit verlangt, schließlich auch ein Finanzinstitut oder eine Bürgschaft einspringt, wenn die vereinbarten ausbleiben. Für deren Abschluss und Vorlage bedarf es einer angemessenen Pflicht, die eben in Stuttgart endverhandelt wurde. Wird diese nicht vorgelegt, kann der Auftragnehmer den Vertrag kündigen. Nicht aber im vorliegenden Fall, da das Gericht den hier angenommenen Zeitraum von 15 Werktagen vom Verlangen des Auftragnehmers bis zu dessen Kündigung als nicht ausreichend ansah.
Trotz Normeinhaltung kann Leistung mangelhaft sein
Ein Bauwerk ist nicht zwangsläufig mangelfrei, nur weil es genau nach DIN-Normen gebaut wurde. Ein Mangel entsteht auch dann, wenn sich ein Bauwerk nicht für den vorgesehenen Zweck eignet, so das OLG Celle (14 U 180/21, Urteil vom 18. Mai 2022). Kompliziert wird es aber, wenn es um eine Entschädigung geht.
In diesem Fall geht es um Erd-, Pflaster- und Bauarbeiten für einen barrierefreien Zugang für Rollstuhlfahrer. Beauftragt wurden die Arbeiten privat, sollten sie durch die Krankenkasse gefördert werden. Allerdings wurden die Arbeiten vor dem Vorlegen eines Angebotes begonnen, weswegen die Förderung schließlich ausblieb. Übernommen wurden die Arbeiten von Einem dem Auftraggeber bekannten Auftragnehmer, der jedoch nicht entlohnt wurde, obwohl das Bauwerk abgenommen wurde. Grund dafür waren Gewährleistungsrechte wegen des Gefälles, fehlender Radabweiser und ein fehlender Geländer mit Handlauf – und dies trotz der Einhaltung der einschlägigen baurechtlichen Normen.
Darauf hätte sich der Auftraggeber nicht berufen können, da es zur Barrierefreiheit im privaten Bereich keine Vorgaben enthält. Zudem gab es einige Mängel bei der Bauausführung. Gab das Gericht dem Handwerker recht, da Eine Abnahme erfolgt Sei. Ihm sei der Werklohn zu zahlen.
Fliesenarbeiten müssen überwacht werden
Wer ein Bauwerk überwacht, muss auch sicherstellen, dass Steinfensterbänke und Rollladenkästen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Fliesenarbeiten im Küchenbereich sind besonders schadensträchtige Arbeiten, die Verbrauch intensiv zu überwachen sind, so das OLG Brandenburg (12 U 100/21, Urteil vom 5. Mai 2022).
Im vorliegenden Fall ging es um Fassaden- und Fliesenarbeiten in einem Einfamilienhaus, die mangelhaft erbracht wurden. Der Bauherr verklagte darauf hin dem mit Bauplanung und Bauaufsicht beauftragten Architekten. Mängel traten an den Fassaden, bei der verwendeten farbigen Gestaltung des Wärmedämmverbundsystems, an den Fensterbänken sowie eben bei den Fliesenarbeiten auf. Diese wurden durch einen Gutachter zum Teil bestätigt. Das OLG hob teilweise ein Urteil der Vorinstanz auf und gab dem Bauherrn vollumfänglich recht.
Ohne Quittung bei Barzahlung wird Schwarzarbeit angenommen
Das gute alte Thema Schwarzarbeit wird uns auch in dieser Urteils-Serie begleiten. Wenn Bargeld als Werklohn übergeben WIRD, ist das unbedingt zu quittieren und ebenfalls Vertragsverhältnis, Leistungsgegenstand sowie Ort und Zeit der Leistung festzuhalten. oben vergoldet das als Schwarzgeldabrede. Einmal mehr musste dies ein OLG, dieses Mal in Oldenburg, feststellen (2 U 85/21, Urteil vom 27. Juli 2021). Die Oberlandesrichter stellen außerdem fest, dass ein geschlossener Bauvertrag dadurch vollständig nichtig wird.
Quelle: www.haustechnikdialog.de